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E6JNorm
62004CJ0439 Kittel VORAB;Rechtssatz
Aus der Judikatur des EuGH ergibt sich, wie der Verwaltungsgerichtshof schon ausgesprochen hat, eine "Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Einbindung des Steuerpflichtigen in einen Mehrwertsteuerbetrug" (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 26. März 2014, 2009/13/0172).Aus der Judikatur des EuGH ergibt sich, wie der Verwaltungsgerichtshof schon ausgesprochen hat, eine "Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Einbindung des Steuerpflichtigen in einen Mehrwertsteuerbetrug" vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 26. März 2014, 2009/13/0172).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62004CJ0439 Kittel VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014130023.L01Im RIS seit
27.05.2015Zuletzt aktualisiert am
28.05.2015