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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Es besteht kein Zweifel daran, dass im Fall einer "rechtskräftigen Feststellung" einer bloß vorübergehenden Unzulässigkeit iSd § 44b Abs. 1 Z 2 NAG 2005 auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Asylgerichtshofes abzustellen und ausgehend davon die Maßgeblichkeit einer Sachverhaltsänderung zu prüfen ist.Es besteht kein Zweifel daran, dass im Fall einer "rechtskräftigen Feststellung" einer bloß vorübergehenden Unzulässigkeit iSd Paragraph 44 b, Absatz eins, Ziffer 2, NAG 2005 auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Asylgerichtshofes abzustellen und ausgehend davon die Maßgeblichkeit einer Sachverhaltsänderung zu prüfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014220036.J02Im RIS seit
28.04.2015Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015