Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2014/22/0105 Ra 2014/22/0104Rechtssatz
Behebt das VwG mit Erkenntnisses den bekämpften Bescheid, ohne ausdrücklich eine Zurückverweisung auszusprechen, liegt keine ersatzlose Behebung im Sinn einer negativen Sachentscheidung vor, wenn im Spruch des Erkenntnisses der Beschwerde (in der die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt wurde) Folge gegeben wird und in der Begründung die Aussage enthalten ist, dass die vom VwG festgestellten Sachverhaltsänderungen von der belangten Behörde im fortgesetzten Verfahren zu berücksichtigen sein werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220103.L02Im RIS seit
20.03.2015Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018