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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/05/0166 E 27. September 2013 RS 1Stammrechtssatz
Ist ein Anbringen iSd § 13 Abs. 3 AVG mangelhaft, so steht es (seit der Novelle BGBl I 158/1998) im Ermessen der Behörde, entweder einen förmlichen Verbesserungsauftrag zu erteilen oder aber die Behebung des Mangels auf andere Weise zu veranlassen.Ist ein Anbringen iSd Paragraph 13, Absatz 3, AVG mangelhaft, so steht es (seit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 158 aus 1998,) im Ermessen der Behörde, entweder einen förmlichen Verbesserungsauftrag zu erteilen oder aber die Behebung des Mangels auf andere Weise zu veranlassen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070111.X02Im RIS seit
27.04.2015Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017