RS Vwgh 2015/2/26 2011/07/0155

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Veröffentlicht am 26.02.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0102 E 30. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Daß Art und Umfang einer Leistung von einem Fachkundigen (Sachverständigen) festgestellt werden können, reicht für die Vollstreckungstauglichkeit eines Titelbescheides (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2011070155.X03

Im RIS seit

24.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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