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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage nach der (zweifelhaften) Genehmigungspflicht eines konkreten Vorhabens nach einem bestimmten Gesetz kann voraussetzungsgemäß im betreffenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Die Zulässigkeit eines diesbezüglichen Feststellungsantrages des (potentiellen) Konsenswerbers kann nicht mit der bloßen Begründung bejaht werden, dass diesem auf Grund der ungeklärten Rechtslage ein Verwaltungsstrafverfahren droht, sondern nur damit, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung (das Genehmigungsverfahren) für die Partei unzumutbar ist; dies ist nach der hg. Rechtsprechung jedenfalls im Allgemeinen nicht anzunehmen, sodass eine Genehmigungspflicht nur auf Grund einer ausdrücklichen Ermächtigung im Gesetz festgestellt werden kann.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013060164.X02Im RIS seit
10.04.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017