RS Vwgh 2015/2/27 2013/06/0164

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Veröffentlicht am 27.02.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Frage nach der (zweifelhaften) Genehmigungspflicht eines konkreten Vorhabens nach einem bestimmten Gesetz kann voraussetzungsgemäß im betreffenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Die Zulässigkeit eines diesbezüglichen Feststellungsantrages des (potentiellen) Konsenswerbers kann nicht mit der bloßen Begründung bejaht werden, dass diesem auf Grund der ungeklärten Rechtslage ein Verwaltungsstrafverfahren droht, sondern nur damit, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung (das Genehmigungsverfahren) für die Partei unzumutbar ist; dies ist nach der hg. Rechtsprechung jedenfalls im Allgemeinen nicht anzunehmen, sodass eine Genehmigungspflicht nur auf Grund einer ausdrücklichen Ermächtigung im Gesetz festgestellt werden kann.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013060164.X02

Im RIS seit

10.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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