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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte bestehen in Bezug auf allenfalls erforderliche Schneeräumungen sowie Sachbeschädigungen im Zuge dieser Räumungen, auch nicht in Bezug auf mit den Schneeräumungen verbundene Aufwendungen, ebenso nicht betreffend Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern bzw. Fußgängern auf Verkehrsflächen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012060219.X02Im RIS seit
01.04.2015Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019