RS Vwgh 2015/2/27 2012/06/0219

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Veröffentlicht am 27.02.2015
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Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
L82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1997 §7;
BauRallg;
BauTG Slbg 1976 §62;

Rechtssatz

Keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte bestehen in Bezug auf allenfalls erforderliche Schneeräumungen sowie Sachbeschädigungen im Zuge dieser Räumungen, auch nicht in Bezug auf mit den Schneeräumungen verbundene Aufwendungen, ebenso nicht betreffend Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern bzw. Fußgängern auf Verkehrsflächen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012060219.X02

Im RIS seit

01.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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