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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass etwa die Kernölerzeugung bzw. Kürbiskernerzeugung oder auch die Obstverwertung und -veredelung an sich als landwirtschaftliche Nutzung zu beurteilen sind (Hinweis Erkenntnisse vom 25. November 1999, 98/06/0178, und vom 26. September 2002, 2001/06/0030). Dass dies für die Weiterverarbeitung von gesammelten Beeren, Löwenzahn und Früchten zu Likören, Schnäpsen, Wein und Marmeladen nicht zuträfe, ist ohne nähere fachkundige Erörterung nicht zu ersehen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012060063.X06Im RIS seit
01.04.2015Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015