Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Hat das VwG in einer Verwaltungsstrafsache die Revision (nur) hinsichtlich der Kostenentscheidung zugelassen, enthält die Revision aber dazu keine Ausführungen, hat der VwGH auf die vom VwG für grundsätzlich erachtete Rechtsfrage bezüglich der Kosten nicht einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090016.L01Im RIS seit
08.07.2015Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018