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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/03/0076 E 24. März 2015 RS 3Stammrechtssatz
Soweit die beschwerdeführende Partei geltend macht, sie sei "jedenfalls vorab über die Bestellung (des nichtamtlichen Sachverständigen) zu informieren" gewesen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Verfahrensgesetze nicht gebieten, einer Partei des Verwaltungsverfahrens zur Frage der Bestellung eines Sachverständigen das Parteiengehör einzuräumen (Hinweis E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0076, mwN).
Schlagworte
Abstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012030147.X08Im RIS seit
29.04.2015Zuletzt aktualisiert am
08.05.2015