Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/03/0077 2012/03/0095 2012/03/0094 2012/03/0093Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0004 E 26. Juni 1990 RS 5Stammrechtssatz
Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012030076.X05Im RIS seit
29.04.2015Zuletzt aktualisiert am
08.05.2015