Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §29 Abs1;Rechtssatz
Aus der Zugehörigkeit des § 29 Abs. 1 bzw. des § 32 Abs. 1 LDG 1984 zu dem mit "Dienstpflichten des Landeslehrers" übertiteltenAus der Zugehörigkeit des Paragraph 29, Absatz eins, bzw. des Paragraph 32, Absatz eins, LDG 1984 zu dem mit "Dienstpflichten des Landeslehrers" übertitelten
4. Abschnitt des LDG 1984 sowie aus der Festlegung der Aufgabenerfüllung als Pflichten des Landeslehrers in diesen Gesetzesbestimmungen folgt, ohne dass der Gesetzgeber dort oder an einer anderen Stelle des LDG 1984, insbesondere in dem die "Rechte des Landeslehrers" regelnden 5. Abschnitt, ein dem Inhalt dieser Verpflichtung entsprechendes Recht des Beamten, seine dienstlichen Aufgaben auch tatsächlich zu erbringen, formuliert hätte, das Fehlen eines subjektiven Rechtes des Landeslehrers auf faktische Ausübung seiner Tätigkeit (Hinweis E 27. September 2011, 2010/12/0125, VwSlg 18220 A/2011; E 21. Dezember 2011, 2011/12/0027).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014120036.J02Im RIS seit
22.04.2015Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015