RS Vwgh 2015/3/25 Ra 2014/18/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2014/18/0155 Ra 2014/18/0154

Rechtssatz

Auch länger zurückliegende Ereignisse können asylrelevant sein, wenn sich der oder die Betroffene während eines bis zur Ausreise noch andauernden Aufenthalts im Land verstecken musste und sich dadurch der Verfolgung einstweilen entziehen konnte. Ab welcher Dauer Zweifel am Vorliegen wohlbegründeter Furcht begründet erscheinen, hängt vom Einzelfall ab (Hinweis E vom 17. März 2009, 2007/19/0459).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180153.L02

Im RIS seit

29.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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