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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2014/18/0155 Ra 2014/18/0154Rechtssatz
Auch länger zurückliegende Ereignisse können asylrelevant sein, wenn sich der oder die Betroffene während eines bis zur Ausreise noch andauernden Aufenthalts im Land verstecken musste und sich dadurch der Verfolgung einstweilen entziehen konnte. Ab welcher Dauer Zweifel am Vorliegen wohlbegründeter Furcht begründet erscheinen, hängt vom Einzelfall ab (Hinweis E vom 17. März 2009, 2007/19/0459).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180153.L02Im RIS seit
29.04.2015Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015