RS Vwgh 2015/3/25 2011/12/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2015
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §8;
DVG 1984 §10;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §63 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/12/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0164 E 13. März 2009 RS 7

Stammrechtssatz

Da in jenen Fällen, in denen mehrere Bewerber um eine ausgeschriebene Planstelle Parteistellung im Ernennungsverfahren haben, eine Verwaltungsverfahrensgemeinschaft vorliegt und ein einheitlicher Bescheid zu erlassen ist, mit dem nicht nur die Ernennung eines Bewerbers, sondern auch die Abweisung der anderen Bewerber auszusprechen ist, liegt in einem solchen Fall kein bloßer Ernennungsbescheid im Sinne des § 10 DVG vor, sodass in solchen Fällen auch das Begründungserfordernis nicht entfallen kann.Da in jenen Fällen, in denen mehrere Bewerber um eine ausgeschriebene Planstelle Parteistellung im Ernennungsverfahren haben, eine Verwaltungsverfahrensgemeinschaft vorliegt und ein einheitlicher Bescheid zu erlassen ist, mit dem nicht nur die Ernennung eines Bewerbers, sondern auch die Abweisung der anderen Bewerber auszusprechen ist, liegt in einem solchen Fall kein bloßer Ernennungsbescheid im Sinne des Paragraph 10, DVG vor, sodass in solchen Fällen auch das Begründungserfordernis nicht entfallen kann.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2011120115.X03

Im RIS seit

16.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten