Index
10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Ein E-Mail, mit dem der Revisionswerber seine Äußerung zum Verspätungsvorhalt des VwGH übermittelt, ist gem § 1 Abs 1 der VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken.Ein E-Mail, mit dem der Revisionswerber seine Äußerung zum Verspätungsvorhalt des VwGH übermittelt, ist gem Paragraph eins, Absatz eins, der VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220194.L02Im RIS seit
20.07.2015Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015