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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Z2;Rechtssatz
Dem BAES, das auf Grund konkreter Verdachtsmomente eine amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle durchgeführt hat, kann nicht vorgeworfen werden, wirtschaftliche Interessen eines Konkurrenzunternehmens der kontrollierten GmbH zu vertreten. Der Annahme der Vertretbarkeit der durchgeführten Kontrolle stand auch nicht das Vorbringen der kontrollierten GmbH entgegen, sie verwirkliche mit ihrem Geschäftsmodell nicht den Tatbestand des "Inverkehrbringens" von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Die kontrollierte GmbH schließt Kaufverträge über Pflanzenschutzmittel ab. Liegen auch Verdachtsmomente, die einen Bezug zu Österreich aufweisen vor, darf sich das Vorgehen des BAES nicht allein auf die Einholung von Stellungnahmen dieser GmbH beschränken; vielmehr hat jedenfalls eine entsprechende Kontrolle durch das BAES zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070034.X02Im RIS seit
05.05.2015Zuletzt aktualisiert am
22.05.2015