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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §67a Z2;Rechtssatz
Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) kommt im Verfahren vor dem VwGH betreffend eine Maßnahmenbeschwerde in einer Angelegenheit nach dem Pflanzenschutzmittelrecht gemäß § 21 VwGG nicht die Stellung als mitbeteiligte Partei zu (vgl. B 22. März 2012, 2012/07/0028). Die Mitbeteiligung des BAES war daher zurückzuweisen.Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) kommt im Verfahren vor dem VwGH betreffend eine Maßnahmenbeschwerde in einer Angelegenheit nach dem Pflanzenschutzmittelrecht gemäß Paragraph 21, VwGG nicht die Stellung als mitbeteiligte Partei zu vergleiche B 22. März 2012, 2012/07/0028). Die Mitbeteiligung des BAES war daher zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070034.X01Im RIS seit
05.05.2015Zuletzt aktualisiert am
22.05.2015