RS Vwgh 2015/3/26 2011/07/0247

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Veröffentlicht am 26.03.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §56;
GESG 2002 §6 Abs1 Z4 idF 2010/I/111;
GESG 2002 §6 Abs2;
PMG 1997 §28 Abs1;
PMG 1997 §28 Abs2;
PMG 1997 §30 Abs1 Z3;
PMG 2011 §11 Abs1 Z3;
PMG 2011 §7 Abs1;
PMG 2011 §7 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Verstünde man das Begehren, die Organe des BAES "anzuweisen, vom Begehren auf Einsichtnahme" näher genannter Geschäftsunterlagen Abstand zu nehmen, als Antrag auf (nachträgliche) Feststellung, dass die genannten Organe im Zuge der durchgeführten Kontrollen nicht berechtigt gewesen seien, in bestimmte Unterlagen Einsicht zu nehmen, so wäre diese Frage in einem Verfahren über eine Maßnahmenbeschwerde zu klären. Sollte der erwähnte Antrag, die Organe anzuweisen, hingegen als in die Zukunft gerichtet zu verstehen sein, genügt es darauf hinzuweisen, dass die Befugnisse der Organe des BAES im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle bereits gesetzlich geregelt sind. Ein subjektiv-öffentliches Recht auf die - bei der in Rede stehenden Auslegung mit dem Antrag letztlich begehrte - Erlassung einer behördeninternen Anordnung (Weisung) gegenüber den Organen des BAES ist nicht zu erkennen (vgl. E 18. September 2000, 96/17/0360).Verstünde man das Begehren, die Organe des BAES "anzuweisen, vom Begehren auf Einsichtnahme" näher genannter Geschäftsunterlagen Abstand zu nehmen, als Antrag auf (nachträgliche) Feststellung, dass die genannten Organe im Zuge der durchgeführten Kontrollen nicht berechtigt gewesen seien, in bestimmte Unterlagen Einsicht zu nehmen, so wäre diese Frage in einem Verfahren über eine Maßnahmenbeschwerde zu klären. Sollte der erwähnte Antrag, die Organe anzuweisen, hingegen als in die Zukunft gerichtet zu verstehen sein, genügt es darauf hinzuweisen, dass die Befugnisse der Organe des BAES im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle bereits gesetzlich geregelt sind. Ein subjektiv-öffentliches Recht auf die - bei der in Rede stehenden Auslegung mit dem Antrag letztlich begehrte - Erlassung einer behördeninternen Anordnung (Weisung) gegenüber den Organen des BAES ist nicht zu erkennen vergleiche E 18. September 2000, 96/17/0360).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2011070247.X02

Im RIS seit

29.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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