Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs3;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 224 Abs. 3 BAO, nach der die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig ist, betrifft nur die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches, also den Fall, dass eine Abgabe dem Hauptschuldner gegenüber nicht geltend gemacht wurde (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar, 2359).Die Bestimmung des Paragraph 224, Absatz 3, BAO, nach der die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig ist, betrifft nur die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches, also den Fall, dass eine Abgabe dem Hauptschuldner gegenüber nicht geltend gemacht wurde vergleiche etwa Stoll, BAO-Kommentar, 2359).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013160123.X03Im RIS seit
08.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.07.2015