RS Vwgh 2015/4/22 2013/16/0123

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Veröffentlicht am 22.04.2015
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs3;
  1. BAO § 224 heute
  2. BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 224 Abs. 3 BAO, nach der die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig ist, betrifft nur die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches, also den Fall, dass eine Abgabe dem Hauptschuldner gegenüber nicht geltend gemacht wurde (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar, 2359).Die Bestimmung des Paragraph 224, Absatz 3, BAO, nach der die Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig ist, betrifft nur die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches, also den Fall, dass eine Abgabe dem Hauptschuldner gegenüber nicht geltend gemacht wurde vergleiche etwa Stoll, BAO-Kommentar, 2359).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013160123.X03

Im RIS seit

08.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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