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L92004 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung OberösterreichNorm
B-VG Art14;Rechtssatz
Als "Schulausbildung" iSd OÖ MSG 2011 kommt grundsätzlich die Ausbildung an einer Schule iSd Art. 14 und 14a B-VG und gemäß § 3 SchOG 1962 in Frage. Diese Auffassung kommt in der hg. Judikatur dadurch zum Ausdruck, dass zum Begriff "Schulausbildung" ausgeführt wird, dass ein "privater Kurs" nicht als "Schulausbildung" angesehen werden kann (vgl. E 20. September 2001, 2000/11/0283) bzw. dass der Abbruch eines Selbststudiums dem Abbruch einer Schulausbildung nicht gleichzuhalten ist (vgl. E 18. Mai 1966, 0205/66, VwSlg 6925 A/1966).Als "Schulausbildung" iSd OÖ MSG 2011 kommt grundsätzlich die Ausbildung an einer Schule iSd Artikel 14 und 14 a B-VG und gemäß Paragraph 3, SchOG 1962 in Frage. Diese Auffassung kommt in der hg. Judikatur dadurch zum Ausdruck, dass zum Begriff "Schulausbildung" ausgeführt wird, dass ein "privater Kurs" nicht als "Schulausbildung" angesehen werden kann vergleiche E 20. September 2001, 2000/11/0283) bzw. dass der Abbruch eines Selbststudiums dem Abbruch einer Schulausbildung nicht gleichzuhalten ist vergleiche E 18. Mai 1966, 0205/66, VwSlg 6925 A/1966).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012100122.X01Im RIS seit
10.06.2015Zuletzt aktualisiert am
09.07.2015