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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30a Abs2;Rechtssatz
Ein Vorlageantrag gegen einen Einstellungsbeschluss des VwG ist nach § 30b VwGG nicht zulässig. Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung im B des VwG, dass ein Vorlageantrag zulässig ist, kann daran nichts ändern.Ein Vorlageantrag gegen einen Einstellungsbeschluss des VwG ist nach Paragraph 30 b, VwGG nicht zulässig. Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung im B des VwG, dass ein Vorlageantrag zulässig ist, kann daran nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015020007.J01Im RIS seit
06.07.2015Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015