Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Wurde dem Revisionswerber aufgrund eines Folgeantrags der Status des Asylberechtigten eingeräumt, kommt eine Überstellung nach Bulgarien zwecks Prüfung seines ersten Antrags auf internationalen Schutz nicht mehr in Betracht. Ein rechtliches Interesse des Revisionswerbers an der weiteren Verfolgung der vorliegenden Revision ist dementsprechend nicht mehr zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180137.L02Im RIS seit
07.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.07.2017