RS Vwgh 2015/4/29 Ra 2015/13/0004

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Veröffentlicht am 29.04.2015
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Sachliche Differenzen und auch Verfahrensmängel oder Rechtsirrtümer der im vorliegenden Fall geltend gemachten Art - etwa betreffend die an den Revisionswerber als Beamten ergangene Aufforderung, den "Dienstvertrag" vorzulegen - reichen nicht aus, um einen Ablehnungsantrag zum Erfolg zu führen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund einer zweifellos zu langen Verfahrensdauer und für den - trotz der behaupteten leichten Widerlegbarkeit nicht erkennbar wider besseres Wissen erhobenen - Vorwurf, Werbungskosten des Jahres 1988 betreffende Behauptungen des Revisionswerbers hätten sich als unwahr erwiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015130004.L01

Im RIS seit

18.05.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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