RS Vwgh 2015/4/29 Ra 2014/20/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/20/0597 E 8. Juni 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Maßnahmen des Staates, die nur der Ausforschung von gesuchten Personen dienen (Befragungen, Hausdurchsuchungen, kurzfristige Haft), ohne dass die Maßnahmen in Wahrheit auf die Verfolgung des Betroffenen aus asylrechtlich relevanten Gründen abzielen, sind kein Asylgrund (Hinweis E 6.3.1996, 95/20/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014200077.L01

Im RIS seit

08.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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