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L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ob eine Fläche so umfriedet ist, dass das Ein- und Auswechseln der im Jagdgebiet vorkommenden Schalenwildarten wirksam verhindert wird, ist eine anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls - nötigenfalls unter Zugrundelegung des Gutachtens eines jagdlichen Sachverständigen - zu klärende Tatsachenfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014030033.L01Im RIS seit
24.07.2015Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015