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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen, dass die Behörde hinsichtlich der Tätigkeit einer Leiterin von Kindertanzkursen zu Unrecht vom Überwiegen der Merkmale persönlicher Abhängigkeit und somit von einem Dienstverhältnis im Sinn des § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ausgegangen ist.Ausführungen, dass die Behörde hinsichtlich der Tätigkeit einer Leiterin von Kindertanzkursen zu Unrecht vom Überwiegen der Merkmale persönlicher Abhängigkeit und somit von einem Dienstverhältnis im Sinn des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG ausgegangen ist.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013080198.X01Im RIS seit
10.06.2015Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015