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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litc;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1998, 93/13/0258, VwSlg 7314 F/1998, stellt das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheids eine ausreichende Erklärung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO dar. Auf die Schlüssigkeit seiner Begründung kommt es dafür nicht an.Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1998, 93/13/0258, VwSlg 7314 F/1998, stellt das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheids eine ausreichende Erklärung im Sinne des Paragraph 250, Absatz eins, Litera c, BAO dar. Auf die Schlüssigkeit seiner Begründung kommt es dafür nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012130041.X01Im RIS seit
08.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.07.2015