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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AWG 2002 §79 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird sowohl gegen § 79 Abs. 1 Z. 1 als auch gegen § 79 Abs. 2 Z. 3 AWG 2002 verstoßen, so können die diesbezüglichen Strafen nebeneinander verhängt werden (Kumulationsprinzip). Es liegt kein -Wird sowohl gegen Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer eins, als auch gegen Paragraph 79, Absatz 2, Ziffer 3, AWG 2002 verstoßen, so können die diesbezüglichen Strafen nebeneinander verhängt werden (Kumulationsprinzip). Es liegt kein -
im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zur Konsumtion - fortgesetztes Delikt vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070048.L02Im RIS seit
06.07.2015Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015