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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/13/0026 E 29. November 2006 RS 4 [Zusatz: In diesem Sinne sind auch im Beschwerdefall weder die Gesellschaftsgründung noch die Nutzung einer Leasingfinanzierung an sich missbräuchlich (vgl. so schon das hg. Erkenntnis vom 21. September 2006, 2006/15/0236, und zur Gewährung von Investitionszuwachsprämie an eine Besitzgesellschaft, die Wirtschaftsgüter an ein verbundenes Unternehmen überlässt, das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2006, 2006/15/0275).]Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031, ausgesprochen hat, ist das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase zur Gewährung von Darlehen jeweils innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, unangemessen. Dabei erfüllt nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150162.X03Im RIS seit
08.06.2015Zuletzt aktualisiert am
09.07.2015