RS Vwgh 2015/4/30 2012/15/0162

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Veröffentlicht am 30.04.2015
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/13/0026 E 29. November 2006 RS 4 [Zusatz: In diesem Sinne sind auch im Beschwerdefall weder die Gesellschaftsgründung noch die Nutzung einer Leasingfinanzierung an sich missbräuchlich (vgl. so schon das hg. Erkenntnis vom 21. September 2006, 2006/15/0236, und zur Gewährung von Investitionszuwachsprämie an eine Besitzgesellschaft, die Wirtschaftsgüter an ein verbundenes Unternehmen überlässt, das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2006, 2006/15/0275).]

Stammrechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031, ausgesprochen hat, ist das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase zur Gewährung von Darlehen jeweils innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, unangemessen. Dabei erfüllt nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012150162.X03

Im RIS seit

08.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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