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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ArbeitsmittelV 2000 §17 Abs1;Rechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020020.L01Im RIS seit
08.07.2015Zuletzt aktualisiert am
25.07.2018