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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 Z3Rechtssatz
Soweit das VwG in einem Verfahren betreffend Abweisung einer Säumnisbeschwerde in einem Verfahren nach dem NAG 2005 der Ansicht ist, dass das gegen den Fremden aufrechte Aufenthaltsverbot der Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. der Ausstellung einer Aufenthaltskarte entgegenstehe, wäre eine Sachentscheidung dahingehend zu treffen gewesen, den Antrag abzuweisen. Indem eine solche Sachentscheidung unterlassen wurde, ist die Verzögerung des Verfahrens der Behörde zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220099.L02Im RIS seit
20.07.2015Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025