RS Vwgh 2015/5/20 Ro 2014/10/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/10/0133 E 18. Juni 2013 RS 6

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Antragstellers, den Rodungszweck soweit zu konkretisieren, dass eine Beurteilung, ob daran ein öffentliches Interesse besteht, möglich ist (vgl. E 16. Juni 2011, 2009/10/0173).Es ist Sache des Antragstellers, den Rodungszweck soweit zu konkretisieren, dass eine Beurteilung, ob daran ein öffentliches Interesse besteht, möglich ist vergleiche E 16. Juni 2011, 2009/10/0173).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014100074.J03

Im RIS seit

18.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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