RS Vwgh 2015/5/20 Ro 2014/04/0015

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Veröffentlicht am 20.05.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §59 Abs1;
MinroG 1999 §116 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2014/04/0020

Rechtssatz

Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist (vgl. etwa das zu einem gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergangene E vom 24. Februar 2006, 2001/04/0153, mwN). Diese Vorgaben sind gleichermaßen bei der Vorschreibung von Auflagen gemäß § 116 Abs. 1 MinroG 1999 im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes maßgeblich.Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist vergleiche etwa das zu einem gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergangene E vom 24. Februar 2006, 2001/04/0153, mwN). Diese Vorgaben sind gleichermaßen bei der Vorschreibung von Auflagen gemäß Paragraph 116, Absatz eins, MinroG 1999 im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes maßgeblich.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040015.J01

Im RIS seit

24.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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