RS Vwgh 2015/5/20 Ra 2015/20/0030

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Veröffentlicht am 20.05.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Asylweber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, begründete seinen Antrag auf internationalen Schutz damit, dass er eine außereheliche Beziehung mit einem Mädchen gehabt habe, dessen Familie ihn nun verfolge und deren Mitglieder ihn bereits verletzt hätten. Es ist dem BVwG beizupflichten, dass das Vorbringen des Asylwerbers zur Verfolgung durch Familienangehörige seiner Freundin zwecks "Wiederherstellung der verlorenen Familienehre" nicht die erforderliche Verknüpfung mit einem Konventionsgrund aufweist. In so einem Fall ist jedoch zu klären, ob allenfalls der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der GFK genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren.Der Asylweber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, begründete seinen Antrag auf internationalen Schutz damit, dass er eine außereheliche Beziehung mit einem Mädchen gehabt habe, dessen Familie ihn nun verfolge und deren Mitglieder ihn bereits verletzt hätten. Es ist dem BVwG beizupflichten, dass das Vorbringen des Asylwerbers zur Verfolgung durch Familienangehörige seiner Freundin zwecks "Wiederherstellung der verlorenen Familienehre" nicht die erforderliche Verknüpfung mit einem Konventionsgrund aufweist. In so einem Fall ist jedoch zu klären, ob allenfalls der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der GFK genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015200030.L03

Im RIS seit

29.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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