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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Der Asylweber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, begründete seinen Antrag auf internationalen Schutz damit, dass er eine außereheliche Beziehung mit einem Mädchen gehabt habe, dessen Familie ihn nun verfolge und deren Mitglieder ihn bereits verletzt hätten. Es ist dem BVwG beizupflichten, dass das Vorbringen des Asylwerbers zur Verfolgung durch Familienangehörige seiner Freundin zwecks "Wiederherstellung der verlorenen Familienehre" nicht die erforderliche Verknüpfung mit einem Konventionsgrund aufweist. In so einem Fall ist jedoch zu klären, ob allenfalls der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der GFK genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren.Der Asylweber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, begründete seinen Antrag auf internationalen Schutz damit, dass er eine außereheliche Beziehung mit einem Mädchen gehabt habe, dessen Familie ihn nun verfolge und deren Mitglieder ihn bereits verletzt hätten. Es ist dem BVwG beizupflichten, dass das Vorbringen des Asylwerbers zur Verfolgung durch Familienangehörige seiner Freundin zwecks "Wiederherstellung der verlorenen Familienehre" nicht die erforderliche Verknüpfung mit einem Konventionsgrund aufweist. In so einem Fall ist jedoch zu klären, ob allenfalls der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der GFK genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015200030.L03Im RIS seit
29.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.07.2015