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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Ist ein Rechtsmittel einer GmbH nur von einem von zwei nur gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern unterfertigt, ist ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG zu erteilen.Ist ein Rechtsmittel einer GmbH nur von einem von zwei nur gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern unterfertigt, ist ein Verbesserungsauftrag nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG zu erteilen.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Unterschrift Verbesserungsauftrag Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090018.L06Im RIS seit
10.06.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017