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21/03 GesmbH-RechtNorm
AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens sicherstellen oder die Erledigung für die Behörde erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen sollen.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090018.L03Im RIS seit
10.06.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017