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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitnn;Rechtssatz
Wurde allen Bietern vor Angebotsabgabe bekannt gegeben, dass es sich bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren um eine Direktvergabe gemäß § 41a BVergG 2006 handle, ist davon auszugehen, dass die Auftraggeberin die Festlegung getroffen hat, das bekannt gemachte Verhandlungsverfahren zu widerrufen, und eine Widerrufserklärung im Sinne des § 2 Z 46 BVergG 2006 abgegeben hat. Unzweideutig wurde nämlich mit dieser Mitteilung zum Ausdruck gebracht, dass die Auftraggeberin das bekannt gemachte Verhandlungsverfahren ohne Zuschlagserteilung bzw. ohne Ermittlung des oder der Gewinner(s) bzw. des oder der Teilnehmer(s) beende. Damit kann jedoch der Rechtsansicht der Beschwerde, die auf die Durchführung einer Direktvergabe mit Bekanntmachung Bezug nehmende Zuschlagsentscheidung, stelle eine (gesondert anfechtbare) Entscheidung der Auftraggeberin in dem mit Bekanntmachung ausgeschriebenen Verhandlungsverfahren dar, nicht gefolgt werden.Wurde allen Bietern vor Angebotsabgabe bekannt gegeben, dass es sich bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren um eine Direktvergabe gemäß Paragraph 41 a, BVergG 2006 handle, ist davon auszugehen, dass die Auftraggeberin die Festlegung getroffen hat, das bekannt gemachte Verhandlungsverfahren zu widerrufen, und eine Widerrufserklärung im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 46, BVergG 2006 abgegeben hat. Unzweideutig wurde nämlich mit dieser Mitteilung zum Ausdruck gebracht, dass die Auftraggeberin das bekannt gemachte Verhandlungsverfahren ohne Zuschlagserteilung bzw. ohne Ermittlung des oder der Gewinner(s) bzw. des oder der Teilnehmer(s) beende. Damit kann jedoch der Rechtsansicht der Beschwerde, die auf die Durchführung einer Direktvergabe mit Bekanntmachung Bezug nehmende Zuschlagsentscheidung, stelle eine (gesondert anfechtbare) Entscheidung der Auftraggeberin in dem mit Bekanntmachung ausgeschriebenen Verhandlungsverfahren dar, nicht gefolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013040004.X03Im RIS seit
29.06.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017