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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Soweit die Revision die fehlende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "zur Frage der Asylrelevanz von Staatsdienern in Pakistan, insbesondere, dass sie dadurch ins Visier der Taliban geraten" seien, geltend macht, ist ihr zu erwidern, dass eine einheitliche hg. Rechtsprechung zu jenen Kriterien vorhanden ist, die für die Prüfung und Zuerkennung des Status des Asylberechtigten maßgeblich sind, und sich diese nicht als länderspezifisch unterschiedlich darstellen (Hinweis B vom 17. März 2015, Ra 2014/01/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015180021.L03Im RIS seit
28.07.2015Zuletzt aktualisiert am
22.02.2018