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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
B-VG Art130 Abs3;Rechtssatz
Ein einer objektiv sachlich begründbaren Personalmaßnahme vorangegangenes rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten gegenüber dem Beamten ist per se weder geeignet, subjektive noch objektive Willkür der erstgenannten im Ermessensbereich gesetzten Maßnahme zu begründen (Hinweis E 30. April 2014, 2013/12/0157).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015120018.L02Im RIS seit
10.09.2015Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019