RS Vwgh 2015/5/28 Ro 2014/22/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2015
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §38;
AVG §56;
NAG 2005 §10 Abs1 idF 2011/I/038;
NAG 2005 §20 Abs3 idF 2011/I/038;
NAG 2005 §24;

Rechtssatz

Nach § 20 Abs. 3 NAG 2005 ist die Aufenthaltskarte Inhabern eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG", abweichend von § 24 NAG 2005 auch nach Ablauf auf Antrag, zu verlängern. In einem solchen Verlängerungsverfahren wäre als Vorfrage nach Ablauf der befristeten Gültigkeit des Dokumentes auch die Frage, ob der unbefristete Aufenthaltstitel nach § 10 Abs. 1 letzter Satz NAG 2005 von Gesetzes wegen wieder aufgelebt ist oder nicht, zu klären. Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen werden und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden (Hinweis E 15. Juni 2011, 2008/05/0200).Nach Paragraph 20, Absatz 3, NAG 2005 ist die Aufenthaltskarte Inhabern eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG", abweichend von Paragraph 24, NAG 2005 auch nach Ablauf auf Antrag, zu verlängern. In einem solchen Verlängerungsverfahren wäre als Vorfrage nach Ablauf der befristeten Gültigkeit des Dokumentes auch die Frage, ob der unbefristete Aufenthaltstitel nach Paragraph 10, Absatz eins, letzter Satz NAG 2005 von Gesetzes wegen wieder aufgelebt ist oder nicht, zu klären. Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen werden und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden (Hinweis E 15. Juni 2011, 2008/05/0200).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014220001.J01

Im RIS seit

07.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten