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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein auf § 21a WRG 1959 gestützte Auftrag darf nur an Wasserberechtigte ergehen, wenn sie zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch Wasserberechtigte sind.Ein auf Paragraph 21 a, WRG 1959 gestützte Auftrag darf nur an Wasserberechtigte ergehen, wenn sie zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch Wasserberechtigte sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014070040.J05Im RIS seit
18.06.2015Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015