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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 VwSlg 17471 A/2008 RS 5Stammrechtssatz
Eine "Verbindung" im Sinne des § 22 Abs 1 WRG 1959 kann sich auch aus einer Interpretation des Bewilligungsbescheides ergeben. Nur dann, wenn kein vernünftiger Anhaltspunkt für die Zuordnung eines Wasserbenutzungsrechtes zu einer Liegenschaft oder Anlage gefunden werden kann, ist auch bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen von einer bloß persönlichen Gebundenheit des Wasserbenutzungsrechtes auszugehen.Eine "Verbindung" im Sinne des Paragraph 22, Absatz eins, WRG 1959 kann sich auch aus einer Interpretation des Bewilligungsbescheides ergeben. Nur dann, wenn kein vernünftiger Anhaltspunkt für die Zuordnung eines Wasserbenutzungsrechtes zu einer Liegenschaft oder Anlage gefunden werden kann, ist auch bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen von einer bloß persönlichen Gebundenheit des Wasserbenutzungsrechtes auszugehen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014070040.J04Im RIS seit
18.06.2015Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015