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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2014/07/0026Rechtssatz
Allfällige Verpflichtungen der Vermieter zum Umbau der vermieteten Objekte haben mit der nach § 31 WRG 1959 maßgeblichen Frage des Verpflichteten (insbesondere wer Betreiber der Anlage war) unmittelbar nichts zu tun und sind unabhängig davon in einem allfälligen zivilrechtlichen Verfahren zu klären (E 25. September 2008, 2006/07/0091).Allfällige Verpflichtungen der Vermieter zum Umbau der vermieteten Objekte haben mit der nach Paragraph 31, WRG 1959 maßgeblichen Frage des Verpflichteten (insbesondere wer Betreiber der Anlage war) unmittelbar nichts zu tun und sind unabhängig davon in einem allfälligen zivilrechtlichen Verfahren zu klären (E 25. September 2008, 2006/07/0091).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014070025.J05Im RIS seit
06.07.2015Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015