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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindesteinkommens darf nicht ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Antragstellers die Ablehnung der Familienzusammenführung zur Folge haben und somit ist eine individuelle Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob der Lebensunterhalt trotz Unterschreitens der gesetzlich normierten Richtsätze gesichert ist (Hinweis E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015220009.L02Im RIS seit
29.06.2015Zuletzt aktualisiert am
29.07.2015