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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Einnahmen in Form von Bauzinsen sind ebenso den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zuzuordnen wie die Einnahmen aus der Überlassung eines Grundstückes im Rahmen eines Bestandverhältnisses etwa zur Errichtung eines Superädifikates (vgl. mit Literaturhinweisen das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2006, 2006/14/0024).Einnahmen in Form von Bauzinsen sind ebenso den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, EStG 1988 zuzuordnen wie die Einnahmen aus der Überlassung eines Grundstückes im Rahmen eines Bestandverhältnisses etwa zur Errichtung eines Superädifikates vergleiche mit Literaturhinweisen das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2006, 2006/14/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150104.X04Im RIS seit
26.06.2015Zuletzt aktualisiert am
11.08.2015