RS Vwgh 2015/5/28 2012/07/0283

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Veröffentlicht am 28.05.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1317/64 E 16. Mai 1966 RS 5

Stammrechtssatz

Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012070283.X02

Im RIS seit

01.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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