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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Einwendungen gegen den den Exekutionstitel bildenden Bescheid einer Verwaltungsbehörde (hier: Einwendung gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung, die sich gegen den Titelbescheid richtet) sind im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ausgeschlossen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070283.X01Im RIS seit
01.07.2015Zuletzt aktualisiert am
31.07.2015