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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ALSAG 1989 §10 Abs1;Rechtssatz
Angesichts des auf verschiedenen Grundstücken aufgebrachte Baurestmassen betreffenden Antrages ist der Ausspruch nach § 10 Abs. 1 AlSAG 1989 betreffend die Baurestmassen auf einem Grundstück von dem weiters zu treffenden Feststellungsausspruch betreffend die auf anderen Grundstücken gelagerten Baurestmassen trennbar. Durch den vom LH somit zulässigerweise erlassenen Teilbescheid über einzelne Grundstücke war die Sache des Berufungsverfahrens festgelegt und der belBeh als Berufungsbehörde eine darüber hinaus gehende Entscheidung verwehrtAngesichts des auf verschiedenen Grundstücken aufgebrachte Baurestmassen betreffenden Antrages ist der Ausspruch nach Paragraph 10, Absatz eins, AlSAG 1989 betreffend die Baurestmassen auf einem Grundstück von dem weiters zu treffenden Feststellungsausspruch betreffend die auf anderen Grundstücken gelagerten Baurestmassen trennbar. Durch den vom LH somit zulässigerweise erlassenen Teilbescheid über einzelne Grundstücke war die Sache des Berufungsverfahrens festgelegt und der belBeh als Berufungsbehörde eine darüber hinaus gehende Entscheidung verwehrt
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070272.X02Im RIS seit
01.07.2015Zuletzt aktualisiert am
31.07.2015