RS Vwgh 2015/5/29 2012/17/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/17/0164 E 20. Juli 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Manuduktionspflicht der Behörde dahingehend, Antragsteller auf eine zweckmäßige Antragstellung hinzuweisen, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012170198.X02

Im RIS seit

26.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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