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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §14 Abs2;Rechtssatz
Das Gesetz räumt gegen den - gemäß § 14 Abs. 2 VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.Das Gesetz räumt gegen den - gemäß Paragraph 14, Absatz 2, VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015160027.L01Im RIS seit
11.09.2015Zuletzt aktualisiert am
18.12.2018